AGB für Fachbetriebe
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
Diese AGB gelten für die Vermittlungsleistungen von Christoph Giesel („Sanierungsagent") gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), insbesondere Sanierungs- und Fachbetrieben („Partner").
§ 2 Leistungsgegenstand
Sanierungsagent nimmt Schadensfälle von Geschädigten entgegen, prüft und qualifiziert sie und stellt geeignete Fälle („Leads") einem Partner zur Kontaktaufnahme bereit. Sanierungsagent erbringt selbst keine Sanierungs-, Bau-, Rechts- oder Gutachterleistung und schuldet keinen Vertragsschluss zwischen Partner und Geschädigtem.
§ 3 Zustandekommen der Vermittlung, Exklusivität
Ein Lead wird exklusiv an einen einzigen Partner übergeben (1er-Verteilung). Mit Annahme bzw. Übergabe des Leads kommt der Vermittlungsvertrag über diesen Lead zustande.
§ 4 Preise und Qualitätsstufen
Die Vergütung richtet sich nach der Qualitätsstufe des Leads:
- Stufe 1 (Basis): ab 39 € netto je Lead
- Stufe 2 (Vorqualifiziert): ab 69 € netto je Lead
- Stufe 3 (Premium): ab 99 € netto je Lead
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen (z. B. Terminvereinbarung) werden gesondert ausgewiesen.
§ 5 Reklamation
Der Partner kann einen Lead innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe reklamieren, wenn: die Kontaktnummer falsch/nicht existent ist, kein Schimmel-, Wasser- oder Brandschaden vorliegt, der Fall außerhalb des vereinbarten Gebiets liegt oder die Person nachweislich nie eine Anfrage gestellt hat. Eine berechtigte Reklamation führt zur Gutschrift/Erstattung des Leadpreises.
Nicht reklamierbar sind insbesondere: der Kunde entscheidet sich anders, ein Angebot wird nicht angenommen, ein Wettbewerber war schneller, oder eine Versicherung/ein Dritter übernimmt die Kosten nicht.
§ 6 Keine Erfolgsgarantie
Sanierungsagent garantiert keinen Auftrag, keinen Umsatz und keine bestimmte Abschlussquote. Auch ein Premium-Lead (Stufe 3) begründet keinen Anspruch auf einen Auftrag.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§ 8 Pflichten des Partners
Der Partner kontaktiert übergebene Leads zeitnah, geht mit den überlassenen personenbezogenen Daten datenschutzkonform um und verwendet sie ausschließlich zur Bearbeitung des jeweiligen Falls.
§ 9 Haftung
Sanierungsagent haftet als Vermittler nicht für Leistungen des Partners und nicht für Entscheidungen der Geschädigten. Im Übrigen haftet Sanierungsagent nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 10 Laufzeit im Pilot
Die Teilnahme am Pilotprojekt erfolgt ohne feste Bindung und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende eines laufenden Kontingents beendet werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Stand: 25.07.2026. Entwurf, bitte vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen.